Uferbebauungsplanvorschriften und - vermerke                                  Zurük

Baugrundstücke für Ferienhäuser

Ferienhäuser und deren Wirtschaftsgebäude dürfen auf den im Baublock (mit ,,RA" ausgezeichnet) markierten Bauplätzen gebaut werden. Es kann nur ein Ferienhaus auf einem Bauplatz gebaut werden. Die für den Bauplatz ausgewiesene erstgenannte Zahl bezieht sich auf die gößte zulässige Brutto-Grundfläche. Darüber hinaus kann eine zum Wirtschaftsraum gezählte Fläche, die nicht zum Baurecht gehört, in einem Gebäude oder in mehreren Gebäuden gebaut werden, aber die bebaute Fläche darft die für den Bauplatz ausgewiesene zweitgenannte Zahl nicht  überschreiten. Zumindest ein Stellplatz muss pro Ferienhaus gebaut werden.

Die Gebäude sind an das umgebende Gelände ohne große Aufschüttungen, Einschnitte oder hohe Säulen anzupassen. Fällen von Bäumen, Änderungen der Natur anderer Art sowie Entwässerungen sind zu vermeiden. Baugrundtücke sind nicht zu umzäunen mit der Ausnahme, dass es sich um einen die Gebäuden direkt zusammenhängenden Sicht- oder Windschutz handelt.

Das Fassadenmaterial der Gebäude muss in jedem Baublock einheitlich sein, und die Gebäude sind dunkelfarbig oder grau zu streichen. Helle farben sind nicht erlaubt. Die Gebäude müssen sich auch ansinsten an das umgebende Gelände anpassen. Bei den Gebäuden ist ein Satteldach zu benutzen, es sei denn, dass das zuständige Bauamt diesbezüglich eine Ausnahme aus einem besinderen Anlass genehmigt. Das Bedachungsmaterial muss aus dunkler Teerpappe oder entsprechendem material bestehen.

Land- und Forstwirtschaftsgebiet

Auf dem zum Ferienhausgebiet gehörenden Land- und Forstwirtschaftsgebiet sind außer forstwirtschaftlichen Maßnahmen auch Wege, Loipen- und Motorschlittenrouten erlaubt, wobei zu achten ist, dass Bäumen nicht unnöting gefällt werden und die Bodenvegetation möglichst wenig beschädigt wird.

Ball- und Spielplatz

Bootsstegbereich

Auf dem Bootsstegbereich können Ruderboote und leichte Motorboote entweder am Ufer oder auf dem Steg aufbewahrt werden. Boote können hier auch üüber Winter gelager werden. Überdachungen im Leichtbau oder entsprechende Konstruktionen dürfen auf der dafr ausgewiesenen Baufläche gebaut werden.

100+30     Baurecht als Brutto-Grundfläche/m²

Die erste Zahl bezieht sich auf die Brutto-Grundfläche in m² für den Wohnbereich und die zweite Zahl für die Wirtschafts- oder Lägerräume.

I      Die römische Zahl bezieht sich auf die maximale Brutto-Grundfläche der Gebäude, des Gebäudes oder dessen Teil

Gemeindegrenze

 Grenze des Baublockes, dessen Teiles und des Gebietes

  Grenze zwischen verschiedenen Gebietsteilen, die verschiedenen Bebauungsplanvorschriften untergeordnet sind.

Baublocknummer

  Bauplatznummer

TIE Straßenname

Baufläche, innerhlb deren die Gebäude gebaut werden müssen.

Richtlinie für Straße, Pfad, Loipe und Motorschlittenroute.

  Eim im natürlichen Zustad zu erhaltende Teil des Bauplatzes, so zu pflegen ist, dass sich der landschaftliche Charakter nicht wesentlich ändert. Außerden muss der Baumbestand so erhalten bleiden, dass nur für die Landschaftspflege notwendige Maßnahmen ergriffen werden.

Gebäude, Straßenanschluß, Stellplätze, Wege, Wanderwege und das Netzwerk der technischen Wartung müssen so gebaut werden, dass die Bodenfläche möglichst wenig beeinträchtig wird, deren Niveau möglichst wenig geändert und der Baumbestand möglichst wenig beeinträchtligt wird. Die bei der Realisierung des Gebietes eventuell beschädigten Stellen müssen naturgemäß Wiederhergestellt werden.

Die nicht bebauten Teile des Bauplatzes sind in natürlichem Zustand zu erhalten.

Gebäude müssen zumindest mitt 5 m Abstand von der Bauplatzgrenze gebaut werden.

So lange das Abwasser nicht in eine gemeinsame Kanalisation gefügt wird, muss die Abwasserbehandlung mit einer Trockentoilette mit festem Boden gehandhabt werden. Die Kanalisation des sog. Grauwassers muss auf eine von dem Umweltschutzausschuss der Gemeinde vorgeschriebene Weise gestalted werden.

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